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   VG Stuttgart, 30.11.2015 - 6 K 3697/15   

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https://dejure.org/2015,36470
VG Stuttgart, 30.11.2015 - 6 K 3697/15 (https://dejure.org/2015,36470)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 30.11.2015 - 6 K 3697/15 (https://dejure.org/2015,36470)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 30. November 2015 - 6 K 3697/15 (https://dejure.org/2015,36470)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Konkurrentenstreitverfahren um Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden Richters am Verwaltungsgerichtshof; Mängel der dienstlichen Beurteilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 123; GG Art. 33 Abs. 2
    Ernennung; Beurteilung; Dienstzeugnis - Konkurrentenstreitverfahren; Streitgegenstand/Prüfungsumfang einstweiliges Rechtsschutzverfahren; Beurteilungs- und Ermessensspielraum des Dienstherrn; Verstoß gegen die richterliche Unabhängigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2015 - 4 S 1733/15

    Überprüfung der der Auswahlentscheidung zugrundeliegenden Beurteilung im

    Auszug aus VG Stuttgart, 30.11.2015 - 6 K 3697/15
    Davon kann bei der Beurteilung eines Richters, die hinsichtlich der Bewertung einzelner, den Kernbereich der richterlichen Tätigkeit betreffenden Leistungsmerkmale gegen die richterliche Unabhängigkeit verstößt, regelmäßig nicht ausgegangen werden (a. A. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.10.2015 - 4 S 1733/15 - in juris).

    Dabei ist in der Rechtsprechung auch allgemein anerkannt, dass die Anforderungen gerade an die zuletzt genannte Voraussetzung nicht überspannt werden dürfen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 16.07.2007 - 4 S 1163/07 - sowie zuletzt Beschl. v. 27.10.2015 - 4 S 1733/15 - in juris; BVerfG, Beschlüsse v. 24.09.2002 - BvR 857/02 - in DVBl. 2002, 1633 und vom 23.07.2003, in DVBl. 2003, 1524 bzw. in juris; BVerwG, Urt. v. 21.08.2003, BVerwGE 118, 370).

    Ungeachtet der Tatsache, dass die Entscheidung des Dienstgerichtshofes für die Entscheidung der Kammer nicht vorgreiflich ist (so bereits Beschl. v. 03.08.2015; S. 3 und 4; und ebenso VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 27.10.2015 - 4 S 1733/15 - S. 4 bis 10 des Entscheidungsabdrucks) und für die Kammer auch keine rechtliche Bindungswirkung entfalten dürfte, hält die Kammer die Ausführungen des Dienstgerichtshofes in jeder Hinsicht für plausibel und in der Sache für überzeugend.

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Stuttgart, 30.11.2015 - 6 K 3697/15
    Dabei ist in der Rechtsprechung auch allgemein anerkannt, dass die Anforderungen gerade an die zuletzt genannte Voraussetzung nicht überspannt werden dürfen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 16.07.2007 - 4 S 1163/07 - sowie zuletzt Beschl. v. 27.10.2015 - 4 S 1733/15 - in juris; BVerfG, Beschlüsse v. 24.09.2002 - BvR 857/02 - in DVBl. 2002, 1633 und vom 23.07.2003, in DVBl. 2003, 1524 bzw. in juris; BVerwG, Urt. v. 21.08.2003, BVerwGE 118, 370).

    Denn das Bundesverfassungsgericht hat in seinem bereits eingangs zitierten Kammerbeschluss vom 24.09.2002 (2 BvR 857/02) zum Streitgegenstand in Konkurrentenstreitverfahren ausgeführt:.

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus VG Stuttgart, 30.11.2015 - 6 K 3697/15
    Dabei ist in der Rechtsprechung auch allgemein anerkannt, dass die Anforderungen gerade an die zuletzt genannte Voraussetzung nicht überspannt werden dürfen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 16.07.2007 - 4 S 1163/07 - sowie zuletzt Beschl. v. 27.10.2015 - 4 S 1733/15 - in juris; BVerfG, Beschlüsse v. 24.09.2002 - BvR 857/02 - in DVBl. 2002, 1633 und vom 23.07.2003, in DVBl. 2003, 1524 bzw. in juris; BVerwG, Urt. v. 21.08.2003, BVerwGE 118, 370).
  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Stuttgart, 30.11.2015 - 6 K 3697/15
    Dabei ist in der Rechtsprechung auch allgemein anerkannt, dass die Anforderungen gerade an die zuletzt genannte Voraussetzung nicht überspannt werden dürfen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 16.07.2007 - 4 S 1163/07 - sowie zuletzt Beschl. v. 27.10.2015 - 4 S 1733/15 - in juris; BVerfG, Beschlüsse v. 24.09.2002 - BvR 857/02 - in DVBl. 2002, 1633 und vom 23.07.2003, in DVBl. 2003, 1524 bzw. in juris; BVerwG, Urt. v. 21.08.2003, BVerwGE 118, 370).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.07.2007 - 4 S 1163/07

    Auswahlverfahren für die Besetzung einer Richterstelle; Eignungsbeurteilung

    Auszug aus VG Stuttgart, 30.11.2015 - 6 K 3697/15
    Dabei ist in der Rechtsprechung auch allgemein anerkannt, dass die Anforderungen gerade an die zuletzt genannte Voraussetzung nicht überspannt werden dürfen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 16.07.2007 - 4 S 1163/07 - sowie zuletzt Beschl. v. 27.10.2015 - 4 S 1733/15 - in juris; BVerfG, Beschlüsse v. 24.09.2002 - BvR 857/02 - in DVBl. 2002, 1633 und vom 23.07.2003, in DVBl. 2003, 1524 bzw. in juris; BVerwG, Urt. v. 21.08.2003, BVerwGE 118, 370).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2007 - 4 S 15.07

    Bewerbungsverfahrensanspruch eines Richters bei fehlerhafter dienstlicher

    Auszug aus VG Stuttgart, 30.11.2015 - 6 K 3697/15
    Es ist daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung davon auszugehen, dass der Widerspruch des Antragstellers oder aber spätestens eine nachfolgende Klage gegen die dienstliche Beurteilung vom 12.01.2015 und die darauf gestützte Auswahlentscheidung erfolgreich sein werden und dem Antragsteller jedenfalls ein Rechtsanspruch auf eine erneute, rechtsfehlerfreie Beurteilung zusteht, weil die dienstliche Beurteilung vom 12.01.2015 wegen eines Verstoßes gegen die richterliche Unabhängigkeit (teilweise) unzulässig ist und eine solche Beurteilung, die in die richterliche Unabhängigkeit eingreift und deshalb rechtswidrig ist, grundsätzlich keine geeignete Grundlage für eine ordnungsgemäße Auswahlentscheidung sein kann (ebenso OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 06.06.2007 - OVG 4 S 15.07 - m. w. N. in juris).
  • DGH Baden-Württemberg, 26.10.2015 - DGH 2/15

    Richterdienstrecht in Baden-Württemberg: Vorläufiger Rechtsschutz im

    Auszug aus VG Stuttgart, 30.11.2015 - 6 K 3697/15
    Der Dienstgerichtshof hat durch (unanfechtbaren) Beschluss vom 26.10.2015 (Az.: DGH 2/15) (vorläufig) festgestellt, dass die dienstliche Beurteilung des Antragstellers durch die Präsidentin des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 12.01.2015 wegen einer Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit des Antragstellers teilweise unzulässig ist.
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